Absatz eins,Ist der Einkünfteempfänger eine juristische Person oder eine als solche im anderen Staat behandelte Personengesellschaft, dann ist neben den in Paragraph 2, genannten Dokumentationserfordernissen noch eine Erklärung abzugeben, dass der Einkünfteempfänger
- Ziffer einseine Betätigung entfaltet, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht,
- Ziffer 2eigene Arbeitskräfte beschäftigt und
- Ziffer 3über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt.