Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei) § 0

Kurztitel

Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 72/2005 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 118/2015

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2015

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.02.2004

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Titel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 72/2005 (NR: GP XXII RV 552 AB 787 S. 93. BR: AB 7207 S. 718.)

Sprachen

Deutsch, Slowakisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Slowakische Republik

nachstehend die Vertragsparteien

mit dem Ziel, zur Wahrnehmung gemeinsamer Sicherheitsinteressen zusammenzuarbeiten,

im gemeinsamen Willen, den grenzüberschreitenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der internationalen Kriminalität durch eine Sicherheitspartnerschaft wirksam zu begegnen,

in der Absicht, die enge polizeiliche Zusammenarbeit umfassend weiterzuentwickeln,

im Bestreben nach einer weiteren Vertiefung des polizeilichen Amtshilfeverkehrs,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden gemäß Artikel 37, Absatz eins, des Vertrags am 20. April 2005 ausgetauscht; der Vertrag wird gemäß seinem Artikel 37, Absatz eins, mit 1. Juli 2005 in Kraft treten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

10.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015

Gesetzesnummer

20004104

Dokumentnummer

NOR40174623

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