Die Republik Österreich
und
die Slowakische Republik
nachstehend die Vertragsparteien
mit dem Ziel, zur Wahrnehmung gemeinsamer Sicherheitsinteressen zusammenzuarbeiten,
im gemeinsamen Willen, den grenzüberschreitenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der internationalen Kriminalität durch eine Sicherheitspartnerschaft wirksam zu begegnen,
in der Absicht, die enge polizeiliche Zusammenarbeit umfassend weiterzuentwickeln,
im Bestreben nach einer weiteren Vertiefung des polizeilichen Amtshilfeverkehrs,
sind wie folgt übereingekommen: