Kurztitel

Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2015,

Inkrafttretensdatum

01.10.2015

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 72/2005 (NR: GP XXII RV 552 AB 787 S. 93. BR: AB 7207 S. 718.)

Änderung

BGBl. III Nr. 118/2015 (NR: GP XXV RV 529 AB 614 S. 75. BR: AB 9380 S. 842.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden gemäß Artikel 37, Absatz eins, des Vertrags am 20. April 2005 ausgetauscht; der Vertrag wird gemäß seinem Artikel 37, Absatz eins, mit 1. Juli 2005 in Kraft treten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Slowakische Republik

nachstehend die Vertragsparteien

mit dem Ziel, zur Wahrnehmung gemeinsamer Sicherheitsinteressen zusammenzuarbeiten,

im gemeinsamen Willen, den grenzüberschreitenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der internationalen Kriminalität durch eine Sicherheitspartnerschaft wirksam zu begegnen,

in der Absicht, die enge polizeiliche Zusammenarbeit umfassend weiterzuentwickeln,

im Bestreben nach einer weiteren Vertiefung des polizeilichen Amtshilfeverkehrs,

sind wie folgt übereingekommen: