Bundesrecht konsolidiert

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Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - Änderung Art. 2

Kurztitel

Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - Änderung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 40/2005

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Artikel 2

  1. Absatz eins,Dieser Beschluss bedarf der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt.
  2. Absatz 2,Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des zweiten auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde

folgenden Monats in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. März 2003.

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2015

Gesetzesnummer

20004026

Dokumentnummer

NOR40063720

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