Absatz eins,Dieser Beschluss bedarf der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt.
Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - Änderung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2005,
Artikel 2
01.06.2004
folgenden Monats in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. März 2003.