Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Polen) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 39/2005

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2005

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

02.06.2003

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Titel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. III Nr. 39/2005 (NR: GP XXII RV 518 AB 635 S. 78. BR: AB 7132 S. 714.)

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Polen

in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959, im folgenden als Übereinkommen bezeichnet, in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 17.März 1978, im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden gemäß Artikel römisch zwanzig, Absatz eins, des Vertrages am 22. Februar 2005 in Wien ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel römisch zwanzig, Absatz 2, am 1. Mai 2005 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

20003994

Dokumentnummer

NOR30004339

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