Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Polen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2005,
01.05.2005
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. III Nr. 39/2005 (NR: GP XXII RV 518 AB 635 S. 78. BR: AB 7132 S. 714.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. römisch XX Absatz eins, des Vertrages am 22. Februar 2005 in Wien ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. römisch XX Absatz 2, am 1. Mai 2005 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Republik Polen
in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959, im folgenden als Übereinkommen bezeichnet, in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 17.März 1978, im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, haben folgendes vereinbart: