Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. 14 Abs. 2 der Vereinbarungen am 23. September 2003 beim belgischen Außenministerium hinterlegt. Die Vereinbarungen sind gemäß ihren Art. 14 Abs. 4 für Österreich mit 28. August 2004 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden gemäß Artikel 14, Absatz 2, der Vereinbarungen am 23. September 2003 beim belgischen Außenministerium hinterlegt. Die Vereinbarungen sind gemäß ihren Artikel 14, Absatz 4, für Österreich mit 28. August 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des belgischen Außenministeriums haben folgende weitere Staaten die Vereinbarungen ratifiziert bzw. angenommen:
Bosnien und Herzegowina, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. 3 Abs. 2 der Vereinbarungen am 23. September 2003 beim belgischen Außenministerium hinterlegt. Die Vereinbarungen sind gemäß ihren Art. 3 Abs. 4 für Österreich mit 28. August 2004 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden gemäß Artikel 3, Absatz 2, der Vereinbarungen am 23. September 2003 beim belgischen Außenministerium hinterlegt. Die Vereinbarungen sind gemäß ihren Artikel 3, Absatz 4, für Österreich mit 28. August 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des belgischen Außenministeriums haben folgende weitere Staaten die Vereinbarungen ratifiziert bzw. angenommen:
Bosnien und Herzegowina, Slowakei, Tschechien und Ungarn.