Bundesrecht konsolidiert

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Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 161/2005

Typ

Vertrag – Malta

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

07.05.2004

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
(NR: GP XXII RV 628 AB 800 S. 96. BR: AB 7223 S. 719.)
StF: BGBl. III Nr. 161/2005

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 3. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2005 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel eins, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2009

Gesetzesnummer

20004279

Dokumentnummer

NOR30004663

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