Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 161 aus 2005,
01.11.2005
31.12.2007
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
(NR: GP XXII RV 628 AB 800 S. 96. BR: AB 7223 S. 719.)
StF: BGBl. III Nr. 161/2005
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel eins, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 3. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2005 in Kraft.