Das Recht der Chilenischen Zentralbank, im Einklang mit dem Gesetz über die Chilenische Zentralbank (Ley 18.840, Ley Orgánica Constitucional del Banco Central de Chile; im Folgenden „Gesetz 18.840“ genannt) oder sonstigen Rechtsvorschriften Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder einzuführen, um die Stabilität der Währung und das normale Funktionieren des inländischen und des internationalen Zahlungsverkehrs zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist die Chilenische Zentralbank befugt, die Geld- und Kreditmenge sowie die internationalen Kredit- und Devisengeschäfte zu reglementieren. Die Chilenische Zentralbank ist ferner befugt, Verordnungen zu Geld-, Kredit-, Finanz- und Devisenfragen zu erlassen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Einführung von Beschränkungen für laufende Zahlungen und Transfers (den Kapitalverkehr) von und nach Chile und die damit zusammenhängenden Transaktionen; so kann für Einlagen, Investitionen oder Kredite, die aus dem Ausland stammen oder für das Ausland bestimmt sind, eine Reserve (encaje) vorgeschrieben werden.