Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile Art. 57

Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 132/2005

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 57

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

TITEL römisch zwei
FREIER WARENVERKEHR

ARTIKEL 57

Ziel

Während einer Übergangszeit, die mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens beginnt, liberalisieren die Vertragsparteien nach Maßgabe dieses Abkommens und im Einklang mit Artikel römisch 24 des GATT 1994 schrittweise beiderseitig den Warenverkehr.

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015

Gesetzesnummer

20004239

Dokumentnummer

NOR40067528

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