Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 57

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Text

TITEL römisch zwei
FREIER WARENVERKEHR

ARTIKEL 57

Ziel

Während einer Übergangszeit, die mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens beginnt, liberalisieren die Vertragsparteien nach Maßgabe dieses Abkommens und im Einklang mit Artikel römisch 24 des GATT 1994 schrittweise beiderseitig den Warenverkehr.