Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile Art. 39

Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 132/2005

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 39

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 39

Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern, vor allem durch Ausbildungsprogramme im audiovisuellen und im Kommunikationsmittelsektor, einschließlich Maßnahmen in den Bereichen Koproduktion, Ausbildung, Entwicklung und Vertrieb.

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015

Gesetzesnummer

20004239

Dokumentnummer

NOR40067510

Navigation im Suchergebnis