Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 39

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Text

ARTIKEL 39

Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern, vor allem durch Ausbildungsprogramme im audiovisuellen und im Kommunikationsmittelsektor, einschließlich Maßnahmen in den Bereichen Koproduktion, Ausbildung, Entwicklung und Vertrieb.