Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Mazedonien
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Beachte
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung dieses Abkommens, der Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Titel
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen
StF:
BGBl. III Nr. 130/2005 (NR: GP XXI
RV 1127 S. 106. BR:
AB 6674 S. 689.)
Ratifikationstext
Die Notifikation wurde am 6. September 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 127 mit 1. April 2004 in Kraft getreten.Die Notifikation wurde am 6. September 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 127, mit 1. April 2004 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen wird genehmigt.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung dieses Abkommens, der Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG erfolgt die Kundmachung dieses Abkommens, der Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Gesetzesnummer
20004226
Dokumentnummer
NOR30004602