Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Jordanien)
Typ
Vertrag – Jordanien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
13.03.2004
Index
49/12 Zivilschutz
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
StF:
BGBl. III Nr. 119/2005 (NR: GP XXII
RV 468 AB 594 S. 73. BR:
7093 S. 712.)
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
das Haschemitische Königreich Jordanien,
(im folgenden: Vertragsparteien) überzeugt von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten mit dem Ziel, die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu erleichtern,
sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16 Abs. 2 des Abkommens wurden am 27. September 2004 bzw. 24. März 2005 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Mai 2005 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16 Absatz 2, des Abkommens wurden am 27. September 2004 bzw. 24. März 2005 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Mai 2005 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2016
Gesetzesnummer
20004215
Dokumentnummer
NOR30006920