PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Islamischen Republik Iran, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen beider Staaten zu fördern,
in der Absicht, ihre wirtschaftlichen Ressourcen und Möglichkeiten im Investitionsbereich zu nutzen sowie günstige Voraussetzungen für Investitionen von Staatsangehörigen einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen zu schaffen und aufrechtzuerhalten sowie
in Erkenntnis der Notwendigkeit, Investitionen von Staatsangehörigen einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen zu fördern und zu schützen,
sind wie folgt übereingekommen: