Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate) Art. 2

Kurztitel

Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 88/2004

Typ

Vertrag - Arabische Emirate

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 2

UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
  2. Absatz 2,Als Steuern vom Einkommen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen oder von Teilen des Einkommens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.
  3. Absatz 3,Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere
    1. Litera a
      in Österreich:
      1. Litera i
        die Einkommensteuer und
      2. Sub-Litera, i, i
        die Körperschaftsteuer;
        (im Folgenden als “österreichische Steuer” bezeichnet);
    2. Litera b
      in den Vereinigten Arabischen Emiraten:
      1. Litera i
        die Einkommensteuer und
      2. Sub-Litera, i, i
        die Körperschaftsteuer;
        (im Folgenden als “Steuer der römisch fünf.A.E.” bezeichnet).
  4. Absatz 4,Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten teilen einander die in ihren Steuergesetzen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

20003488

Dokumentnummer

NOR40054262

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2004/88/A2/NOR40054262

Navigation im Suchergebnis