Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2004,
Vertrag - Arabische Emirate
Artikel 2
01.09.2004
39/03 Doppelbesteuerung
Artikel 2
17.02.2025
20003488
NOR40054262