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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 45/2004

Typ

Vertrag – Georgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2004

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.10.2001

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 45/2004 (NR: GP XXI RV 901 AB 1017 S. 95. BR: AB 6609 S. 685.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Georgisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND GEORGIEN im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Dezember 2003 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 1. März 2004 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20003375

Dokumentnummer

NOR30003675

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