Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 45 aus 2004,
01.03.2004
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 45/2004 (NR: GP XXI RV 901 AB 1017 S. 95. BR: AB 6609 S. 685.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Dezember 2003 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 1. März 2004 in Kraft getreten.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND GEORGIEN im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: