Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei) § 0

Kurztitel

Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 36/2004

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.04.2004

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Diese Vereinbarung wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.

Titel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt
StF: BGBl. III Nr. 36/2004

Sprachen

Deutsch, Slowakisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik (in der Folge: „die Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des am 17. Juni 1991 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr 1) nachstehendes vereinbart:

_________________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1994, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 4, Absatz eins, mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

20003369

Dokumentnummer

NOR30003669

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