Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Grenzverkehrs (Ungarn) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Grenzverkehrs (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 31/2004 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 184/2015

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Außerkrafttretensdatum

31.01.2015

Unterzeichnungsdatum

29.04.2004

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Grenzverkehrs
StF: BGBl. III Nr. 31/2004

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn (im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt) haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr 1) zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn vom 15. Mai 1992 (im Folgenden: das Abkommen)

  • Strichaufzählung
    zur Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit,
  • Strichaufzählung
    mit dem Ziel, die Grenzabfertigung an der gemeinsamen Staatsgrenze zu beschleunigen und zu vereinfachen,
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung des Inhaltes der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zum Abschluss von Vereinbarungen über bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Personenkontrolle an den gemeinsamen Landgrenzen zwischen bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach der Erweiterung,
Folgendes vereinbart:

_____________

  1. Ziffer eins
    Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 794 aus 1992,

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk,
Straßenverkehr

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2016

Gesetzesnummer

20003370

Dokumentnummer

NOR30003670

Navigation im Suchergebnis