Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Grenzverkehrs (Ungarn)
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Außerkrafttretensdatum
31.01.2015
Unterzeichnungsdatum
29.04.2004
Index
49/04 Grenzverkehr
Titel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Grenzverkehrs
StF:
BGBl. III Nr. 31/2004
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn (im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt) haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr 1) zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn vom 15. Mai 1992 (im Folgenden: das Abkommen)
zur Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit,
mit dem Ziel, die Grenzabfertigung an der gemeinsamen Staatsgrenze zu beschleunigen und zu vereinfachen,
unter Berücksichtigung des Inhaltes der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zum Abschluss von Vereinbarungen über bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Personenkontrolle an den gemeinsamen Landgrenzen zwischen bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach der Erweiterung,
Folgendes vereinbart:
_____________
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Schlagworte
e-rk,
Straßenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2016
Gesetzesnummer
20003370
Dokumentnummer
NOR30003670