Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Armenien) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Armenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 29/2004

Typ

Vertrag – Armenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2004

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.02.2002

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Armenien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 29/2004 (NR: GP XXII RV 87 AB 145 S. 27. BR: AB 6856 S. 700.)

Sprachen

Armenisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Armenien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2004 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2004 in Kraft getreten.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2025

Gesetzesnummer

20003365

Dokumentnummer

NOR30003665

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2004/29/P0/NOR30003665

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