Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Armenien)
Typ
Vertrag – Armenien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.2004
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
27.02.2002
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Armenien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF:
BGBl. III Nr. 29/2004 (NR: GP XXII
RV 87 AB 145 S. 27. BR:
AB 6856 S. 700.)
Sprachen
Armenisch, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Armenien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2004 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. März 2004 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2004 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2004 in Kraft getreten.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2025
Gesetzesnummer
20003365
Dokumentnummer
NOR30003665