Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 47
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Text
ARTIKEL 47
Der Rechnungshof wird durch die Ernennung von zehn weiteren Mitgliedern mit einer Amtszeit von sechs Jahren ergänzt.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2017
Gesetzesnummer
20003393
Dokumentnummer
NOR40052688