Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 47

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Text

ARTIKEL 47

Der Rechnungshof wird durch die Ernennung von zehn weiteren Mitgliedern mit einer Amtszeit von sechs Jahren ergänzt.