Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts Art. 24

Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 20/2004

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 24

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

VIERTER TEIL
BESTIMMUNGEN MIT BEGRENZTER GELTUNGSDAUER

TITEL römisch eins
ÜBERGANGSMASSNAHMEN

ARTIKEL 24

Die in den Anhängen römisch fünf, römisch sechs, römisch sieben, römisch acht, römisch neun, römisch zehn, römisch elf, römisch zwölf, römisch dreizehn und römisch vierzehn zu dieser Akte aufgeführten Maßnahmen finden auf die neuen Mitgliedstaaten unter den in diesen Anhängen festgelegten Bedingungen Anwendung.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2017

Gesetzesnummer

20003393

Dokumentnummer

NOR40052665

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