Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,
Artikel 24
01.05.2004
Die in den Anhängen römisch fünf, römisch sechs, römisch sieben, römisch acht, römisch neun, römisch zehn, römisch elf, römisch zwölf, römisch dreizehn und römisch vierzehn zu dieser Akte aufgeführten Maßnahmen finden auf die neuen Mitgliedstaaten unter den in diesen Anhängen festgelegten Bedingungen Anwendung.