Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 24

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Text

VIERTER TEIL
BESTIMMUNGEN MIT BEGRENZTER GELTUNGSDAUER

TITEL römisch eins
ÜBERGANGSMASSNAHMEN

ARTIKEL 24

Die in den Anhängen römisch fünf, römisch sechs, römisch sieben, römisch acht, römisch neun, römisch zehn, römisch elf, römisch zwölf, römisch dreizehn und römisch vierzehn zu dieser Akte aufgeführten Maßnahmen finden auf die neuen Mitgliedstaaten unter den in diesen Anhängen festgelegten Bedingungen Anwendung.