Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 25
Inkrafttretensdatum
28.06.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 25 – Vereinbarungen über Haftungshöchstbeträge
Ein Luftfrachtführer kann sich im Beförderungsvertrag höheren als die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Haftungshöchstbeträgen unterwerfen oder auf Haftungshöchstbeträge verzichten.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2019
Gesetzesnummer
20003695
Dokumentnummer
NOR40057261