Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2004,
Vertrag – Multilateral
Artikel 25
28.06.2004
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Ein Luftfrachtführer kann sich im Beförderungsvertrag höheren als die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Haftungshöchstbeträgen unterwerfen oder auf Haftungshöchstbeträge verzichten.
02.07.2019
20003695
NOR40057261