Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R) Art. 4

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 112/2004

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

23.07.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

ABSCHNITT römisch vier

Schlussbestimmungen

  1. Absatz eins,Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bestimmungen dieses Vertrages treten in Verbindung mit dem Staatsgrenzvertrag außer Kraft.
  2. Absatz 2,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden.
  3. Absatz 3,Dieser Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

    GESCHEHEN zu Prag, am 26. Oktober 2001, in zwei Urschriften, jede in deutscher und in tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2015

Gesetzesnummer

20003632

Dokumentnummer

NOR40056450

Navigation im Suchergebnis