Absatz eins,Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bestimmungen dieses Vertrages treten in Verbindung mit dem Staatsgrenzvertrag außer Kraft.
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2004,
Artikel 4
23.07.2004
GESCHEHEN zu Prag, am 26. Oktober 2001, in zwei Urschriften, jede in deutscher und in tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind