Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kirgisistan) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kirgisistan)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 89/2003

Typ

Vertrag – Kirgisistan

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2003

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.09.2001

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER KIRGISISCHEN REPUBLIK ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 89/2003 (NR: GP XXI RV 771 AB 1015 S. 95. BR: AB 6607 S. 685.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Kirgisisch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Kirgisische Republik, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen und die wirtschaftliche, wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit auszubauen und zu verstärken,

haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 4. Juli 2002 bzw. 28. Februar 2003; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss es nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20002855

Dokumentnummer

NOR30003103

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