Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kirgisistan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2003,

Typ

Vertrag - Kirgisistan

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2003

Unterzeichnungsdatum

18.09.2001

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER KIRGISISCHEN REPUBLIK ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2003, (NR: GP römisch XXI RV 771 AB 1015 S. 95. BR: AB 6607 S. 685.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Kirgisisch, Russisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss es nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 4. Juli 2002 bzw. 28. Februar 2003; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Kirgisische Republik, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen und die wirtschaftliche, wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit auszubauen und zu verstärken,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20002855

Dokumentnummer

NOR30003103