Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kirgisistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2003,
Vertrag - Kirgisistan
Paragraph 0
01.05.2003
18.09.2001
39/03 Doppelbesteuerung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER KIRGISISCHEN REPUBLIK ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2003, (NR: GP römisch XXI RV 771 AB 1015 S. 95. BR: AB 6607 S. 685.)
Deutsch, Englisch, Kirgisisch, Russisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss es nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 4. Juli 2002 bzw. 28. Februar 2003; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Kirgisische Republik, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen und die wirtschaftliche, wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit auszubauen und zu verstärken,
haben Folgendes vereinbart:
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
e-rk
28.09.2017
20002855
NOR30003103