Bundesrecht konsolidiert

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Ausarbeitung eines Rückkehrausweises Art. 1

Kurztitel

Ausarbeitung eines Rückkehrausweises

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 70/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

25.06.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit

Text

Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2003,) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014

Gesetzesnummer

20002789

Dokumentnummer

NOR40042176

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