Ausarbeitung eines Rückkehrausweises
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2003,
Artikel eins
25.06.2003
Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2003,) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.