Kurztitel

Ausarbeitung eines Rückkehrausweises

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

25.06.2003

Text

Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2003,) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.