Bundesrecht konsolidiert

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Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Art. 1

Kurztitel

Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 259/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

07.12.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Text

Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2002,) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2012

Gesetzesnummer

20002404

Dokumentnummer

NOR40038262

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