Kurztitel

Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 259 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

07.12.2002

Text

Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2002,) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.