Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kulturelle Zusammenarbeit (China)
Typ
Vertrag – China
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.12.2002
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 1
Die Vertragsparteien sind bestrebt, die gegenseitige Verbreitung von Kenntnissen in bezug auf die Kultur ihrer Länder zu fördern und eine umfassende Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit und Partnerschaft auf verschiedenen Ebenen zu unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017
Gesetzesnummer
20002344
Dokumentnummer
NOR40037284