Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (Bosnien-Herzegowina)
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
Art. 26
Inkrafttretensdatum
20.10.2002
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 26
Konsultationen
Jede Vertragspartei kann der anderen Vertragspartei Konsultationen über jede mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehende Frage vorschlagen. Diese Konsultationen werden an einem Ort und zu einem Zeitpunkt, der auf diplomatischem Wege vereinbart wurde, abgehalten.
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015
Gesetzesnummer
20002260
Dokumentnummer
NOR40036423