Bundesrecht konsolidiert

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Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine) § 0

Kurztitel

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 224/2002

Typ

Vertrag – Ukraine

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.05.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.05.2000

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Titel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 224/2002

Sprachen

Deutsch, Ukrainisch

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Staaten der Vertragsparteien dieser Vereinbarung zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung dieser Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015

Gesetzesnummer

20002253

Dokumentnummer

NOR30002481

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