Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2002,
17.05.2000
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 224/2002
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Staaten der Vertragsparteien dieser Vereinbarung zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung dieser Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen: