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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Jugoslawien/BR) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Jugoslawien/BR)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 151/2002

Typ

Vertrag – Jugoslawien/BR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

12.10.2001

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 151/2002 (NR: GP XXI RV 831 AB 1016 S. 95. BR: AB 6608 S. 685.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Serbisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN,

im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für gegenseitige Investitionen zu schaffen und aufrecht zu erhalten,

IN DER ERKENNTNIS, dass Förderung und Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Mai 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. August 2002 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20002121

Dokumentnummer

NOR30002322

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