DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN,
im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für gegenseitige Investitionen zu schaffen und aufrecht zu erhalten,
IN DER ERKENNTNIS, dass Förderung und Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: