Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Jugoslawien/BR)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2002,
01.08.2002
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 151/2002 (NR: GP XXI RV 831 AB 1016 S. 95. BR: AB 6608 S. 685.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Mai 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. August 2002 in Kraft.
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN,
im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für gegenseitige Investitionen zu schaffen und aufrecht zu erhalten,
IN DER ERKENNTNIS, dass Förderung und Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: