DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK SLOWENIEN, im Folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu intensivieren,
in der Absicht, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei auf der Grundlage der Gleichheit und des gegenseitigen Nutzens zu fördern und zu schaffen,
in der Erkenntnis, dass die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen auf Grund dieses Abkommens Geschäftsinitiativen anregen wird,
in erneuter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
sind wie folgt übereingekommen: