Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Tschechische R) § 0

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 95/2001

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.07.1999

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 95/2001 (NR: GP XXI RV 112 AB 253 S. 32. BR: AB 6184 S. 667.)

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Tschechische Republik,

von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 33, Absatz 2, mit 1. Juli 2001 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20001336

Dokumentnummer

NOR30001433

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