Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko)
Typ
Vertrag – Mexiko
§/Artikel/Anlage
Art. 20
Inkrafttretensdatum
26.03.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Teil 2: Streitbeilegung zwischen den Vertragsparteien
ARTIKEL 20
Geltungsbereich, Konsultationen, Vermittlungs- und Vergleichsverfahren
Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden, soweit wie möglich, auf freundschaftlichem Weg durch Konsultationen, Vermittlungs- und Vergleichsverfahren beigelegt. Einigen sich die Vertragsparteien auf die Strittigkeit einer Frage, wird eine schriftliche Vereinbarung darüber aufgesetzt und von den Vertragsparteien angenommen.
Schlagworte
Vermittlungsverfahren
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015
Gesetzesnummer
20001205
Dokumentnummer
NOR40016817