Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 263/2001

Typ

Vertrag – Kirgisistan

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.03.1998

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER KIRGISISCHEN REPUBLIK
StF: BGBl. III Nr. 263/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kirgisischen Republik

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, des Abkommens wurden am 16. Oktober 1998 bzw. 11. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. November 2001 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2019

Gesetzesnummer

20001719

Dokumentnummer

NOR30001868

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