Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 263 aus 2001,
Vertrag – Kirgisistan
Paragraph 0
01.11.2001
17.03.1998
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER KIRGISISCHEN REPUBLIK
StF: BGBl. III Nr. 263/2001
Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, des Abkommens wurden am 16. Oktober 1998 bzw. 11. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. November 2001 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kirgisischen Republik
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
e-rk3
17.09.2019
20001719
NOR30001868